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Forum / Gesellschaft & Leben

Autokauf: Verschwiegener Mangel, Rechtslage?

Letzte Nachricht: 26. Januar 2005 um 12:45
A
Abracadabra
24.01.05 um 12:13

Hallo Forenser

Ich habe mir endlich mein Traumauto gekauft und soweit ist auch alles ok. Es hat an der Motorhaube einen Klarlack-Schaden, was ich logischerweise von Anfang an wusste. Und ein paar Steinschläge.
Die Reparatur von sowas beläuft sich im Normalfall auf 50-100 Euro.

Jetzt wurde aber festgestellt, dass die Motorhaube eine andere Farbe hat, als die Originalfarbe des Autos (was man beim normalen Hinsehen nicht bemerkt). Die Stelle kann mit Lackstift also nicht ausgebessert werden, weil die Originalfarbe absolut anders aussieht.

Beim Beleuchten mit Speziallicht wird sogar sichtbar, dass auf der bereits falschen Farbe nochmal eine andere Farbe ist.

Dadurch muss die ganze Motorhaube lackiert werden, was 300 Euro kostet.

Ich habe das Auto als unfallfrei gekauft.

Zusammenfassung: Klarlackschaden bekannt, aber nicht bekannt war, dass die Motorhaube schon einmal lackiert worden ist, noch dazu nicht in der Originalfarbe.

Verkäufer streiten alles ab - wie könnte es auch anders sein - haben das Auto selbst nie umlackiert und es als 0,5 jährigen Vorführwagen gekauft.

Falls es stimmt, dass die Verkäufer nie lackiert haben, dann müsste das Autohaus ja bereits den Mangel verschwiegen haben.

Rechtslage???

Wäre super, wenn ihr mir helfen könntet.

Griaßts eich (!)

Schmuggler

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C
Chassandra
25.01.05 um 11:53

Verschwiegener Mangel
beim verschwiegenen Mangel mußt du sofort reklamieren und hast dann auch Anspruch auf Umtausch/Erstattung/Ersatz. Wie das bei Autohäusern geregelt wird weiß ich nicht, aber wedel mal mit dem BGB 437 - Gewährleistung. Dort heißt es, es muß geährleistet werden, das die Ware frei von Mängeln ist...blablabla

Warte mal, hier iat auch ein Link dazu:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

LG Chass


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C
Chassandra
25.01.05 um 11:54
In Antwort auf Chassandra

Verschwiegener Mangel
beim verschwiegenen Mangel mußt du sofort reklamieren und hast dann auch Anspruch auf Umtausch/Erstattung/Ersatz. Wie das bei Autohäusern geregelt wird weiß ich nicht, aber wedel mal mit dem BGB 437 - Gewährleistung. Dort heißt es, es muß geährleistet werden, das die Ware frei von Mängeln ist...blablabla

Warte mal, hier iat auch ein Link dazu:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm

LG Chass


Schreibfehler läßt grüßen
meinte 1. 437
und 2. gewährleistet

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A
an0N_1224860699z
26.01.05 um 12:45

*help*
Mittlerweile hab ich erfahren, dass es 540 Euro kostet, weil ja nicht nur der Klarlack sondern alles abgemacht werden muss!

What shall I do????

Griaßts eich!
Schmugglacadabra

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