Teilzeit nach Erziehungsurlaub
Hallo,
also der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, ihr eine 0,5 Stelle anzubieten.
Sie hat aber das Recht, drei Monate vor Beginn der Arbeitszeit um einen Teilzeitjob zu bitten. Wird das vom Arbeitgeber abgelehnt, so muß er das richtig begründen können.
Weiterhin ist es so, das der Arbeitgeber der Frau einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten muß, so wie es vor der Babyzeit war. Er kann jedoch ablehen, wenn er mit der Änderung des Arbeitsvertrages nicht einverstanden ist.
Ich selbst hatte das Glück, den Betriebsrat an meiner SEite zu haben, und konnte eine Arbeitszeitverkürzung für 24 Monate aushandeln. Nach ablauf der Zeit muß ich mich entscheiden, ob ich meinen alten Vertrag wiederhaben will, oder ob ich die jetztige Arbeitszeit als Festvertrag machen möchte.
Gibt mal unter Google Teilzeitarbeitsgesetzt oder sowas ein, da findet sich bestimmt, welche Behörde da weitere Tipps zu diesem Gesetzt geben kann.
LG von Romara
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