In Antwort auf dania_12469605
Hi Du
Sie hat nur die 35 Stunden im Arbeitsvertrag drin, nicht, wie diese Stunden an welchen Tagen aufgeteilt werden, das haben wir so miteinander geregelt und abgesprochen.
Meine Frage ist, wenn sie durch einen Feiertag sowieso weniger Stunden hat, so wie wir alle ja, kann sie dann ihren eigentlichen halben freien Tag trotzdem nehmen oder fällt der dann weg, weil sie zuwenig Stunden hat?
LG
Ist ein gesetzlicher Feiertag
soweit ich weiß muß der als voller Arbeitstag bezahlt werden.
in meinem Arbeitsvertrag stehen nur 20 Stunden. Arbeiten tue ich 35h und Feiertage werden bezahlt wie Urlaubstage. Will damit sagen, das dieser Tag nicht rausgearbeitet wird. Anders bei Tagen, die man frei haben will.
Beispiel: arbeitet sie täglich 6 Stunden, werden ihr für den Feiertag 6 Stunden bezahlt.
Arbeitet sie jeden Tag anders, wird der Tagesdurchschnitt genommen.
LG
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