Arbeitsplatz aufgeben, um die familie nach 6 jahren wieder zu sehen?
hallo,
ich habe folgendes problem:
meine kollegin ist schwanger, geburtstermin: Mitte September, d. h. ab August ist sie im Mutterschutz.
Mein Mann und ich wollten im Oktober zu seinen Eltern nach Westafrika fliegen, er hat sie mittlerweile 6 jahre nicht mehr gesehen...
da sie nun aber schwanger ist, geht das nicht mehr, da mein chef zwar eine vertretung einstellt, aber nicht will, dass sie dann einen monat für mich vertretung macht - ich bin bürovorsteherin.
vor dem mutterschutz (juni/ juli) können wir auch nicht fliegen, da mein mann dann urlaubssperre hat.
entweder müsste ich also kündigen, damit wir dann wie geplant fliegen können, oder wir müssen noch mind. 1 1/4 Jahre warten, damit meine kollegin dann wieder da ist, aber da sie dann zwei kleine kinder hat, ist nicht klar, ob sie dann einen monat vertretung machen kann, ist also sehr ungewiss und außerdem wollen wir es nicht weiter aufschieben.
würdet ihr so ein risiko eingehen und kündigen, ohne genau zu wissen, was danach kommt?
ich muss sagen, dass mir meine arbeit momentan sowieso nicht so viel spaß macht, da sie mir einfach zu langweilig ist... immer das gleiche! trotzdem ist es natürlich ein großes risiko, ob man wieder einen neuen job findet und vor allem so gut bezahlt wie bei mir...
was habt ihr für eine meinung dazu?
danke,
sommer
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Klar
wenn mein mann seine familie seit 6 jahren nicht mehr gesehen hat und sie in afrika wohnen...
auch 3 wochen könnte ich keinen urlaub nehmen, auch nicht 14 Tage, also...
Ja, es muss ein Monat sein, weil es sich sonst einfach nicht lohnt... Ist ja auch nicht gerade billig!
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Nein,
bis August, wenn meine Kollegin dann in den Mutterschutz geht, kann ich ja Urlaub nehmen, das bringt aber auch nichts, da mein Mann ja im Juni/ Juli Urlaubssperre hat.
Es war ja schon länger so geplant, dass wir im Oktober fahren... Ich habe dieses Jahr noch 40 Urlaubstage (12 Resturlaubstage von 2005), also siehst du, dass es sowieso bei uns im büro nicht so einfach ist, Urlaub zu bekommen!
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Da es heuzutage in sachen arbeitsplätze
sowieso schlecht aussieht und gerade noch in deutschland, würde ich mir an deiner stelle ernsthaft überlegen, ob ich kündige oder nicht. Man kann froh sein, wenn man überhauspt etwas findet und andere würden sich vielleicht die finger danach lecken...
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Klar
wenn mein mann seine familie seit 6 jahren nicht mehr gesehen hat und sie in afrika wohnen...
auch 3 wochen könnte ich keinen urlaub nehmen, auch nicht 14 Tage, also...
Ja, es muss ein Monat sein, weil es sich sonst einfach nicht lohnt... Ist ja auch nicht gerade billig!
????
Darfst Du nur nich wochenweise Deinen Urlaub nehmen?
Hast Du Deinen Chef mal direkt darauf angesprochen? Habt Ihr einen Betriebsrat, den Du miteinbeziehen könntest?
Wie lange vorher hast Du Deinen Urlaub eingetragenudn geplant? Habt ihr schon gebucht?
Denn so einfach ist es nicht einem Angestellten den Urlaub zu streichen.
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Kannst du deine Antwort nicht finden?
????
Darfst Du nur nich wochenweise Deinen Urlaub nehmen?
Hast Du Deinen Chef mal direkt darauf angesprochen? Habt Ihr einen Betriebsrat, den Du miteinbeziehen könntest?
Wie lange vorher hast Du Deinen Urlaub eingetragenudn geplant? Habt ihr schon gebucht?
Denn so einfach ist es nicht einem Angestellten den Urlaub zu streichen.
...
2005 hatte ich zwei Wochen im August Urlaub, das wars, ansonsten nur mal so einzelne Tage, mehr ist einfach nicht drin, da ich ja das Büro leite und nur eine Halbtagskollegin habe, die ein Kind hat und somit nur sehr selten und entsprechend kurz Urlaubsvertretungen machen kann.
Ja, ich habe mit meinem Chef gesprochen, aber er ist halt nicht damit einverstanden, dass die "Neue", die dann nur für ca. 6 Monate eingestellt wird, soll keine Urlaubsvertretung, zumindest nicht mehr als 2 Wochen machen, da er Angst hat, dass sie zu viele Fehler macht... Einen Betriebsrat haben wir nicht, sind ja mit Chef nur 3 Personen.
Angekündigt ist der Urlaub schon seit Mitte 2005, mein Chef hat uns zur Hochzeit sogar ein Ticket geschenkt, d. h. wenn wir buchen, was wir eigentlich diesen Monat machen wollten, dann übernimmt er die Kosten eines Tickets.
Es war ja soweit auch völlig in Ordnung, bis meine Kollegin jetzt eben sagte, dass sie schwanger ist...
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Nein,
bis August, wenn meine Kollegin dann in den Mutterschutz geht, kann ich ja Urlaub nehmen, das bringt aber auch nichts, da mein Mann ja im Juni/ Juli Urlaubssperre hat.
Es war ja schon länger so geplant, dass wir im Oktober fahren... Ich habe dieses Jahr noch 40 Urlaubstage (12 Resturlaubstage von 2005), also siehst du, dass es sowieso bei uns im büro nicht so einfach ist, Urlaub zu bekommen!
Sorry.....
... aber ob das alles so "erlaubt" ist, was Deine Chef mit Deinem Urlaub macht, glaube ich nicht!
Du hast ANSPRUCH auf Urlaub, das ist keine gnädige Gabe Deines Chefes! Urlaub ist dazu da, um die Arbeitskraft wieder herzustellen. Durcharbeiten ist bestimmt nicht im Sinne des Gesetzes.
Bevor Du kündigst, würde ich mich vorher lieber mal schlau machen welche RECHTE Du bezgl. der Gewährung Deines Urlaubs hast!!!
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Http://www.info-arbeitsrecht.de/Url...
Der Urlaubsanspruch ist in der Regel arbeitsvertraglich oder tariflich vereinbart. Der Mindesturlaub für Arbeitnehmer ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Dieser beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Werktage sind alle Tage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind. Sofern während des Urlaubs keine Feiertage auf die Wochentage von Montag bis Samstag fallen, hat ein Arbeitnehmer also einen Mindesturlaubsanspruch von vier Wochen pro Jahr.
Da die meisten Arbeitnehmer von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche) arbeiten, werden diese Tage als Arbeitstage bezeichnet. Ist z.B. ein Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen vereinbart, erhält der Arbeitnehmer sechs Wochen Urlaub.
Die Unterscheidung zwischen Arbeitstagen und Werktagen führt bisweilen zur Verwirrung. Man kann sich den Unterschied folgendermaßen verdeutlichen: Ist bei einer 5-Tage-Woche der Urlaubsanspruch nach Arbeitstagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 5 Arbeitstage einzusetzen. Ist der Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche nach Werktagen bemessen, sind für eine Woche Urlaub 6 Werktage einzusetzen. Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses besteht eine Wartezeit. Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Gegebenenfalls besteht Anspruch auf Teilurlaub.
Während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit kann Urlaub nicht gewährt werden. Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.
Der Urlaub muss im laufenden Jahr gewährt werden. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Jahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Bei Vorliegen dieser gesetzlichen Übertragungsgründe ist eine erfolglose Geltendmachung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer nicht erforderlich. Liegen diese Gründe nicht vor, verfällt der Urlaubsanspruch. Damit soll verhindert werden, dass Arbeitnehmer Urlaub aufsparen.
Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Jahres gewährt und genommen werden. Dieser ist vom Arbeitnehmer rechtzeitig zu beantragen, damit der Arbeitgeber den Urlaub im Übertragungszeitraum noch gewähren kann! Weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer dürfen Urlaub im Übertragungszeitraum verweigern. Sollte der Arbeitgeber den Urlaub im Übertragungszeitraum verweigern, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber auf Ersatzurlaub nach dem Übertragungszeitraum. Kann der Urlaub wegen Krankheit des Arbeitnehmers im Übertragungszeitraum nicht gewährt werden, verfällt der Urlaubsanspruch (Tarifverträge sehen teilweise vor, dass der Urlaubsanspruch in diesem Fall erhalten bleibt).
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Immer wieder wird von Arbeitgebern bei einer Freistellung von Arbeitnehmern nach einer Kündigung der Fehler begangen, dass die Freistellung nicht ausdrücklich unter Abgeltung restlicher Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfolgt. Die Freistellung von der Arbeit bedeutet nicht automatisch die Gewährung von Urlaub! Daraus resultiert dann, dass der Arbeitnehmer trotz Freistellung während der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bestehendem Resturlaubsanspruch noch einen Abgeltungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber hat.
Zu beachten ist von Arbeitnehmern, dass kein Recht zur Selbstbeurlaubung besteht! Die Selbstbeurlaubung kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Urlaubsanspruch muss gegebenenfalls gerichtlich geltend gemacht werden.
Steht zwar nicht dein fall drin, aber zu mindest der Restanspruch von 2005.
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Es ist ja auch
eine finanzielle frage, der ganze urlaub kostet uns in etwa 10.000 EUR, das kann man auch nicht so einfach aus dem ärmel schütteln...
naja, ich werde nächste woche nochmal mit ihm reden, mal sehen...
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