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Forum / Gesellschaft & Leben

Anspruch auf Urlaub in Probezeit

Letzte Nachricht: 14. Dezember 2004 um 10:47
P
pattie_12323495
28.06.04 um 8:14

Hey, eine kurze Frage, habe ich rechtlich bei einer Probezeit von 6 Monaten Anspruch auf Urlaubnahme? Bei 25 Tagen im Jahr, die mir zustehen, darf ich sie dann nehmen?

Und was, wenn ich diese bekommen würde, und dann aber kündige?

Dank Euch

Anjuna

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T
trai_11856305
28.06.04 um 14:13

Dieses Gesetz
wurde schon vor langem geändert. Ab sofort steht (theoretisch) Urlaubsnahme ab dem ersten Arbeitstag zu. Mehr Auskünfte gibt Dir Deine Interessensvertretung.

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M
maxi_12264362
28.06.04 um 22:44
In Antwort auf trai_11856305

Dieses Gesetz
wurde schon vor langem geändert. Ab sofort steht (theoretisch) Urlaubsnahme ab dem ersten Arbeitstag zu. Mehr Auskünfte gibt Dir Deine Interessensvertretung.

Ermessenssache
ich habe am 3. Mai meine neue Arbeitsstelle angetreten und meinen chef direkt, freundlich und sachlich darauf hingewiesen, dass ich meinen Urlaub schon gebucht habe und ihn ungern stornieren möchte.Er war damit einverstanden... ist aber auch ein supernettes
angenehmes Arbeitsklima da... Ich denke, fragen
kostet nichts, zumal ich ja einen handfesten Grund ( vorausgegangene Reisebuchung )in Peto hatte... fragen kostest nichts, nur gewusst wie...

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R
raluca_12737712
29.06.04 um 16:04

Gemäß ...
4 BUrlG steht dir der volle Urlaubsanspruch erst nach den 6 Monaten zu.
Wenn du einen netten Arbeitgeber hast, wird er sicherlich nichts dagegen haben wenn du auch während der Probezeit Urlaub nimmst. Aber unbedingt machen würde ich es nicht, nur wenn es sich nicht vermeiden lässt. Man weiß ja nie wie es gesehen wird.

LG
laila

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C
concha_11965320
29.06.04 um 16:17
In Antwort auf trai_11856305

Dieses Gesetz
wurde schon vor langem geändert. Ab sofort steht (theoretisch) Urlaubsnahme ab dem ersten Arbeitstag zu. Mehr Auskünfte gibt Dir Deine Interessensvertretung.

Hi!
Nettes Pseudonym ;o)!

Ist das wirklich wahr, was Du schreibst??? Seit wann?? Hast Du da nähere Infos??

Würd mich mal interssieren.

LG und Danke!
Krötilla

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R
raluca_12737712
29.06.04 um 17:55

Schlaumeier!

Dann halt "BEANTRAGT". Das tut jetzt aber nichts zur Sache.
Man kann sich ja an allem hochziehen.

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R
raluca_12737712
29.06.04 um 18:39

Was gemeint ist
... weiß ja wohl jeder!
Und ob an erster Stelle die betrieblichen Interessen stehen kommt ganz auf die Firma an. In der Firma wo z. B. mein Freund arbeitet, würden mich die betrieblichen Interessen auch herzlich wenig interessieren. Denn immer nur geben, geben, geben und nichts kommt zurück ... nein Danke, da interessiert mich dann NUR das Geld und der Urlaub.
Aber natürlich gibt es auch noch andere Beispiele und es ist nicht überall so schlimm.

Laila

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B
beat_12643474
30.06.04 um 10:18

Dem kann ich nur zustimmen!
Betriebliche Interessen sind gut und schön, aber die meinen sind es auch. Und es sollte ja letzten Ende auch im betrieblichen Interesse liegen, dass ich mit meinem Job zufrieden bin und ihn gut mache. Oder?

LG, Nindscha, die sich gerade mal wieder freut, so eine tolle Cheffin zu haben.

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R
randy_12159012
14.12.04 um 10:47

Anspruch auf Urlaub
Ja es ist so, dass beide Seiten mit dem Urlaub einverstanden sein müssen. Bei mir ist es so, dass meine Vorgesetzte nie !!!! mit meinem Urlaub einverstanden ist und ich noch 21 Tage Urlaub habe und dieser auch verfallen wird. Sie ist der Meinung, bei Teilzeit braucht man keine Erholung, da ich ja immer einen halben Tag frei habe und immer vorher die Vollzeitmitarbeiter kommen. Dass auch ich Familie habe wird nicht berücksichtigt. Ist ja auch mein Problem bzw. mein Fehler.
Einzig aufgrund eines Todesfalles hab ich freibekommen umd die Angelegenheiten zu regeln.
Es ist jetzt nich so, dass ich in einer kleinen Firma arbeite. Wir haben 3000 Arbeitnehmer hier am Ort.
Unterstützung durch den Betriebsrat gibt es hier an unserem kleinen Ort nicht, da will sich keiner in die Nesseln setzen.

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