Bei Schimmel in der Wohnung...
...darf man wegen der Gesundheitsbelastung auch außerordentlich kündigen. Dem Vermieter muß jedoch eine ausreichende Zeit gegeben worden sein, diesen Mangel zu beheben. Bei Euch ist es ja offensichtlich so, daß der Vermieter von dem Mangel wußte, er ihn aber nicht beseitigt hat.
Vielleicht kommt ihr über diese Schiene aus dem Mietvertrag.
Phyllis