lebron_11918760Na, Du hast ja Probleme.
Offensichtlich auch, was die Kenntnis und Verwendung von Satzzeichen betrifft. Ab und an mal ein Punkt oder ein Komma wären wirklich sehr hilfreich. Das liest sich so als Fließtext wirklich ziemlich kacke.
Zu Deiner Frage - mir sind keine Urteile zu Zungenpiercings bekannt. Weder solche die dafür, noch solche die dagegen sprechen.
Aber grundsätzlich darf ein Strafgefangener ja Schmuck in geringer Menge tragen.
Was und wieviel genau ist ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In Sachsen sind Piercings bspw. erlaubt.
Frag doch einfach mal bei der JVA nach. Als Selbststeller bekommt man doch einen Handzettel, was man mitbringen darf, dort ist Schmuck doch auch immer mit aufgeführt.
Reinschmuggeln würde ich im übrigen nichts. Wenn das Zungenpiercing nicht erlaubt ist, mach es raus und lass es draußen. Wegen so einem Scheiß riskiert man doch keinen zusätzlichen Ärger, Junge.
Und mal was ganz anderes - Du schreibst, Du müsstest vielleicht wieder rein?!
Wie wärst, wenn Du den Hintern mal in die Höhe kriegst und schaust, ob man nicht nur irgendwas reißen kann, um das zu verhindern?
Magst Du vielleicht schreiben, was Du angestellt hast? Oftmals kann man durch freiwilligen Einsatz - TOA, Schadenersatz, Therapieaufnahmen... - eine Bewährung erzielen. Zumindest wenn man vorhat, irgendwann wirklich mal draußen zu bleiben.