cathy_12667973Ihr werdet den Vertrag wohl wie geschlossen erfüllen müssen.
Es gibt etliche Urteile, dass selbst bei schwerer Krankheit, etwa wenn ein Mieter pflegebedürftig wird, oder sogar bei Tod des Mieters, der Vertrag (bei Tod dann vom Erben) zu erfüllen ist.
Ich verstehe auch nicht so wirklich, warum die Wohnung jetzt in schwangerem Zustand und dann mit Baby zu klein wäre. Bis das Kind da ist, vergeht ja wohl auch erst mal noch ein wenig Zeit. Und die ganz Kleinen brauchen in der ersten Zeit ja keinen Ballsaal für sich alleine; nicht mal zwingend ein eigenen Zimmer. Ein Beistellbettchen genügt doch am Anfang auch. Und für das bisschen an Babykleidung, was man wirklich braucht, findet sich sicherlich in Eurem Kleiderschrank noch ein Fach.
Mehrgängig Menüs verspeisen die Kleinsten in der Regel auch noch nicht. Warum es da dann unbedingt einen Geschirrspüler und einen richtigen Backofen braucht, wenn Ihr jetzt auch ohne beides zurecht kommt?