"Mit dem Gang zum Arbeitsrechtler würde ich warten, wenn Dir an Deinem Job was liegt."
warum?
Man kann sich von einem Anwalt auch einfach nur beraten lassen, was zu tun wäre, um die eigenen Ansprüche zu sichern (Gerade bei offenen Abrechnungen, Gehaltszahlungen / Lohnzahlungen gibt es da beispielsweise Fristen afaik innerhalb derer man aktiv werden muss, wenn die einem als AN fehlen, wenn man die nicht einhält, weil man "noch wartet" ist es schlicht vorbei damit!) - der Anwalt muss doch nicht gleich Klage einreichen ^^ Davon bekommt der Chef nicht mehr mit, als das man selbst alles richtig macht, wenn man sich nicht für etwas anderes entscheidet.
Beratungsstellen machen sowieso nichts anderes als zu beraten. Warum sollte man da warten, bis man sich beraten lässt?
Aber mir wäre das Thema ein zu dünnes Eis, um hier auf den Rat von Fachleuten, die sich wirklich auskennen - nicht nur so ungefähr - zu verzichten.
Beim Betriebsrat sollte das natürlich auch der Fall sein, Gewerkschaft / IHK etc bieten die Beratungen an, von denen ich auch schon sprach.